Die wichtigsten Begriffe rund um die IHK-Wahl 2023
In den Wählerlisten werden die Wahlberechtigten getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken aufgestellt. Die Wählerlisten werden im Zeitraum vom 8. Februar bis 21. Februar 2023 zur Einsichtnahme in der IHK Hannover und in den Geschäftsstellen ausgelegt. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter wählbar. Die Wählerlisten legen auch fest, für welche Wahlgruppe und für welchen Wahlbezirk das Wahlrecht und die Wählbarkeit bestehen.
Siehe Wahlbekanntmachungen.
Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe. Die Bewerberliste muss mindestens eine Kandidatin oder Kandidaten mehr enthalten, als in der jeweiligen Wahlgruppe zu wählen sind, z. B. bei drei vorgegebenen Sitzen mindestens vier Kandidatinnen oder Kandidaten. Der Wahlausschuss fasst alle gültigen Wahlvorschläge in einer einzigen Bewerberliste zusammen und macht sie im IHK-Wahlportal unter www.ihkhannover-wahl.de bekannt. Zusätzlich wird die Bewerberliste in der Augustausgabe der „Niedersächsischen Wirtschaft“ veröffentlicht.
Die IHK-Wahl findet in kombinierter Form als Online- und als Briefwahl statt.
Die offizielle Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgt ab dem 26. September 2023 auf der Website www.ihkhannover-wahl.de. Zusätzlich werden die Ergebnisse in der Oktoberausgabe der „Niedersächsischen Wirtschaft“ veröffentlicht.
Das Wahlgeheimnis ist bei der Online- und bei der Briefwahl sichergestellt: Bei der Onlinewahl wird die abgegebene Stimme in der elektronischen Wahlurne anonymisiert gespeichert. Die elektronische Wahlurne und die elektronischen Wählerlisten werden hierzu auf getrennten Servern gespeichert. Die Anmeldung am Wahlsystem, die Auswahl und Abgabe der Stimme sowie persönliche Informationen und IP-Adressen werden nicht protokolliert. Bei der Briefwahl übersenden die Wählerinnen oder Wähler den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag in einem amtlichen Umschlag an die IHK. Die Wahlberechtigung wird mithilfe des Wahlscheins geprüft und dann vom verschlossenen Stimmzettelumschlag getrennt. Erst danach werden die anonymen Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmen im Beisein des Wahlausschusses ausgezählt.
Jede wahlberechtigte Unternehmerin und jeder wahlberechtigte Unternehmer kann in ihrer bzw. seiner Wahlgruppe und ihrem bzw. seinem Wahlbezirk für die Vollversammlung kandidieren (siehe Wahlvorschlag). Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung werden also nicht von der IHK aufgestellt, sondern von den IHK-Zugehörigen selbst. Jedes wahlberechtigte Unternehmen hat damit die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag einzureichen.
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und bis zu zehn Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, die von der Vollversammlung aus ihrer Mitte in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und sorgt für ihre Durchführung. Das Präsidium kann über die Angelegenheiten der IHK beschließen, soweit Gesetz oder Satzung diese Aufgaben nicht der Vollversammlung vorbehalten.
Jedes IHK-zugehörige Unternehmen hat nur eine Stimme – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz. Das Stimmrecht wird ausgeübt
Der Stimmzettel enthält den Gesamtwahlvorschlag mit allen Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Wahlgruppe und des jeweiligen Wahlbezirks sowie einen Hinweis auf die Anzahl der zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten. Es dürfen maximal so viele Kandidaten ausgewählt bzw. angekreuzt werden, wie in der jeweiligen Wahlgruppe Sitze vorhanden sind. Eine Stimmenhäufung auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist nicht möglich.
In den Wahlgruppen Handel, Banken, Verkehrsgewerbe und Vermittlergewerbe sind bestimmte Sitze für Untergruppen in der Vollversammlung rechtlich gebunden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Untergruppen später tatsächlich in der Vollversammlung vertreten sind und die Sitzverteilung repräsentativ für die Wirtschaft des IHK-Bezirks ist. Für die Wahlberechtigten ergeben sich dadurch keine Besonderheiten. Die zur Verfügung stehenden Stimmen können frei verteilt werden, d. h. entweder nur innerhalb einer gebundenen Untergruppe abgegeben oder beliebig auf zwei oder mehrere Gruppen verteilt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss für seine Gültigkeit von einer gewissen Anzahl Wahlberechtigter derselben Wahlgruppe und desselben Wahlbezirks unterstützt werden (mindestens 5, bei Wahlgruppen mit weniger als 100 Wahlberechtigten nur von 5 Prozent der Wahlberechtigten). Jede/-r IHK-Zugehörige darf auch mehrere Wahlvorschläge aus seiner Wahlgruppe und seinem Wahlbezirk unterstützen und seine eigene Bewerbung als Unterstützerin oder Unterstützer unterzeichnen.
Die Vollversammlung mit ihren Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen ist das oberste Organ der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Verabschiedung des Satzungsrechts, insbesondere die jährliche Feststellung des Wirtschaftsplans und die Festsetzung der Beiträge und Gebühren. Die Vollversammlung allein ist zuständig für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und des Präsidiums sowie für die Bestellung der Hauptgeschäftsführerin oder des Hauptgeschäftsführers. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten die Gesamtheit der IHK-Zugehörigen, sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.
Die Vollversammlung wählt zur Durchführung der unmittelbaren Wahlen einen Wahlausschuss, der aus einer vorsitzenden Person und vier weiteren Mitgliedern besteht; ferner wählt sie fünf stellvertretende Personen. Der Wahlausschuss bestimmt insbesondere den Wahltermin, stellt die Wählerlisten auf, prüft die Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest.
Wählbar zur Vollversammlung sind natürliche Personen, die das IHK-Wahlrecht ausüben können und entweder selbst IHK-zugehörig sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch Prokuristinnen und Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zughörigen. Jedes Unternehmen darf nur einmal in der Vollversammlung vertreten sein. Wählbar sind nur natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind. Nicht wählbar sind Personen, die keine öffentlichen Ämter bekleiden und keine Rechte aus öffentlichen Wahlen erlangen dürfen.
Die offiziellen Wahlbekanntmachungen werden vom Wahlausschuss auf der Website unter www.ihkhannover-wahl.de vorgenommen. Zusätzlich werden diese Informationen in der „Niedersächsischen Wirtschaft“ veröffentlicht.
Die Wahlunterlagen werden ab dem 14. August 2023 verschickt. Die ausgefüllten Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum 7. September 2023, 16.00 Uhr bei der IHK Hannover eingegangen sein. Für die Abgabe der Onlinestimmen gilt dieselbe Frist.
Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der Wirtschaft im IHK-Bezirk sein. Die IHK-Zugehörigen werden daher zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Branchen in neun verschiedene Wahlgruppen eingeteilt. In den Wahlgruppen Produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen findet zusätzlich nochmals eine regionale Unterteilung nach Landkreisen statt. In manchen Wahlgruppen sieht die Wahlordnung eine Sitzbindung für bestimmte Wirtschaftszweige vor, damit eine ausgewogene Sitzverteilung gewährleistet ist.
In den Wählerlisten werden die Wahlberechtigten getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken aufgestellt. Die Wählerlisten werden in Dateiform vom 8. bis 21. Februar 2023 zur Einsichtnahme in der IHK Hannover und in den Geschäftsstellen ausgelegt. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreterinnen und Vertreter wählbar. Die Wählerlisten legen auch fest, für welche Wahlgruppe für welchen Wahlbezirk das Wahlrecht und die Wählbarkeit bestehen.
Die IHK übersendet ab dem 14. August 2023 an alle Wahlberechtigten eine Wahlmitteilung mit den Brief- und Onlinewahlunterlagen zu.
Satzung über die Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung, die von der Vollversammlung verabschiedet worden ist. Darin sind insbesondere die Anzahl der Sitze, die Sitzverteilung, das aktive und passive Wahlrecht der IHK-Mitglieder sowie die Durchführung der Wahlen und die Aufgaben des Wahlausschusses geregelt.
Zeitraum, für den die Vollversammlung gewählt wird. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.
Der Wahlschein dient bei der Briefwahl zum Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des aktiven Wahlrechts (siehe Stimmrecht). Bei der Onlinewahl muss sich der Wahlberechtigte durch eine Login-Kennung und ein Passwort legitimieren. Die Zugangsdaten werden mit den Wahlunterlagen übersandt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zur Vollversammlung werden von den IHK-Zugehörigen selbst vorgeschlagen. Wahlvorschläge können bis 28. März 2023 eingereicht werden. Dieser muss gewissen Formalien genügen, z. B. gewisse Mindestangaben sowie eine besondere persönliche Erklärung enthalten. Zudem ist die Unterstützung des Wahlvorschlags von anderen IHK-Zugehörigen erforderlich. Die eingegangenen Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss überprüft. Der Wahlausschuss entscheidet dann über die Gültigkeit der Wahlvorschläge und fasst sie für jeden Wahlbezirk und Wahlgruppe in einer alphabetisch geordneten Liste zusammen, die im IHK-Wahlportal unter www.ihkhannover-wahl.de bekannt gemacht wird. Zusätzlich wird die Liste in der August-Ausgabe der „Niedersächsischen Wirtschaft“ veröffentlicht.